Der Einsendeschluss für das REC-Filmfestival 2020 ist am 15. Juni 2020.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Eingereicht werden können Filme von jungen Filmemacher*innen bis 25 Jahren. Alle Genres, Themen und Filmlängen sind zugelassen.
  • Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben.
  • Die Filmanmeldung muss über das Portal filmfestivals4u erfolgen. (Dort können auch für andere Jugendfilmfestivals Filme eingereicht werden.)
  • Die Videos müssen als Download zur Verfügung stehen. Ein Link ohne Download-Möglichkeit genügt nicht.
  • Files zum Download müssen im HD-Standard (1080p, 1080i oder 720p) im h264-Codec eingereicht werden und dürfen nicht größer als 100 MByte pro Filmminute sein.
  • Download-Links müssen bis zum Ende des Festivals gültig sein.
  • Der Download muss direkt (ggf. mit Passwort) möglich sein, d.h., die Downloadmöglichkeit darf nicht an eine Registrierung des REC-Filmfestivals Berlin bei einem Dienstleistungsanbieter (z.B. Dropbox) gebunden sein.
  • Da wir ein Festival mit internationalem Publikum sind und wir eure Filme gerne an internationale Festivals weitervermitteln wollen, empfehlen wir, dass ihr uns eure Filme mit englischen Untertiteln einsendet.

Und hier die Teilnahmebedingungen im einzelnen:

Teilnahmebedingungen
Reglement 2020
Das REC-Filmfestival Berlin findet vom 16. – 20. September 2020 statt.
Wir laden alle jungen Filmemacher*innen ein, ihre Arbeiten zum Festival anzumelden. Das Festival ist ein Nachwuchswettbewerb für Arbeiten einer jungen Filmemacher*innen-Generation von Schüler*innen, Jugendlichen und Studierenden im Alter von 6 bis 25 Jahren.
Das Festival besteht aus einem internationalen Wettbewerb. Eine Jury wird während des Festivals drei Filme mit den „Medien Clips“ auszeichnen.
Wir suchen neue Filme aller Genres, Längen und Formate: Experimental-, Dokumentar-, Animation- oder Spielfilm, Kurz- oder Langfilm.
Das Festival will Arbeiten zeigen, die einfallsreich, ungewöhnlich, humorvoll, provokativ und eigenwillig sind.
Teilnehmen können Schüler*innen, Jugendliche und Studierende im Alter von 6 bis 25 Jahren, die allein oder in einer Gruppe Filme hergestellt haben; entscheidend ist das Alter der Filmemacher*innen im Entstehungsjahr der Filme. Jede*r Teilnehmer*in kann eine oder mehrere Arbeiten einreichen.
Die Themen und Längen können frei gewählt werden. Alle Arbeiten müssen nach dem 01. Januar 2018 fertig gestellt worden sein. Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben. Die Film-Einreichung muss als Download erfolgen.
Die Festivalsprachen sind Deutsch & Englisch. Da wir ein Festival mit internationalem Publikum sind und wir eure Filme gerne an internationale Festivals weitervermitteln wollen, empfehlen wir, dass ihr uns eure Filme mit englischen Untertiteln einsendet. Ist die Originalsprache des Films nicht Englisch oder Deutsch, sollte die Sichtungskopie in einer dieser beiden Sprachen untertitelt sein. Andernfalls bitte eine englische Dialogliste beilegen.
Alle Filme werden von einer unabhängigen Vorauswahl-Jury gesichtet, die das Wettbewerbsprogramm des Festivals zusammenstellt. Bei der Auswahl stehen nicht technische Perfektion, sondern Originalität und Eigenständigkeit von Idee und filmischer Umsetzung im Vordergrund.
Die Präsentation der ausgewählten Filme erfolgt in einzelnen Programmblöcken, die nicht nach Altersgruppen zusammengestellt sind.

Jury und Preise
Eine unabhängige Festival-Jury wird während des Festivals die „Medien Clips“ vergeben. Bei allen Entscheidungen wird die Jury die Altersgruppen berücksichtigen.
Die Entscheidungen der Vorauswahl-Jury und der Festival-Jury sind nicht anfechtbar und werden allen Teilnehmer*innen ausschließlich per E-Mail mitgeteilt, sofern sie nicht persönlich anwesend sind. Geldpreise werden jedoch nur ausgezahlt, wenn die prämierten Filmemacher*innen (bei zumutbarem Aufwand an Reisezeit und -kosten) auf dem Festival anwesend sind.

Die Einreichung
Die Einreichung ist online ab Februar 2020 möglich und erfolgt über das Portal filmfestivals4u. Der Anmeldebogen ist online auszufüllen. Mit der Einreichung erklären die Filmemacher*innen, dass sie uneingeschränkt alle Rechte am Film besitzen. Einschränkungen müssen angegeben werden. Die Einreichenden stimmen der Veröffentlichung der Daten (z.B. Festival-Katalog/-Programm) und ggf. eines Filmausschnitts zu Werbezwecken (z.B. Festival-Trailer) zu.

Sichtungskopien und Uploads
Die Sichtungskopien müssen zusammen mit dem offiziellen Anmeldebogen, sowie optionalen Begleitmaterialien (z.B. Texte zum Inhalt und zur Entstehung des Films) bis zum 15. Juni 2020 (Einsendeschluss) zum Download bereitstehen. Bei Downloads benötigen wir zum Sichten die Files in den Formaten mpeg4, bzw. h264. (Bitte keine Gigabyte-Monster, d.h. der File darf nicht größer sein als 100 MB pro Filmminute. Falls der Film für das Programm ausgewählt wird und wir eine höhere Auflösung benötigen, melden wir uns.)
Download-Links müssen bis zum Ende des Festivals gültig sein. Ein Link ohne Downloadmöglichkeit genügt nicht. Der Download muss direkt (ggf. mit Passwort) möglich sein, d.h., die Downloadmöglichkeit darf nicht an eine Registrierung des REC-Filmfestivals Berlin bei einem Dienstleistungsanbieter (z.B. Dropbox) gebunden sein.

Angaben im Anmeldebogen
Die bei der Anmeldung gemachten Angaben zum Programmtext werden für den Festivalkatalog verwendet. Der Text darf eine maximale Länge von 1100 Zeichen haben. Die Katalogredaktion behält sich eine Kürzung oder redaktionelle Bearbeitung vor.
Alle bei der Anmeldung eines Films gemachten Angaben, wie z.B. zum Jahr der Entstehung sowie zum Geburtsjahr / Alter der beteiligten Personen, müssen wahrheitsgemäß sein. Mit der Anmeldung und Unterschrift wird das Reglement des Festivals anerkannt.
Bei nicht wahrheitsgemäß gemachten Angaben im Anmeldebogen – insbesondere zum Entstehungsjahr des Films und zum Geburtsjahr der Beteiligten – kann die Auswahl / Nominierung für das Festival und ggf. eine durch die Jury erfolgte Auszeichnung widerrufen werden. Diese Entscheidung wird von den Veranstaltenden und dem Trägerverein des Festivals getroffen und ist nicht anfechtbar.

Übernachtungsservice für Festivalbesucher*innen
Ein Übernachtungsservice für Festivalbesucher*innen ist bei der Vermittlung von Übernachtungsplätzen behilflich. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Übernachtungskategorie.

Veranstalter*innen und Träger*innen des Festivals:
Das REC-Filmfestival Berlin wird gemeinsam mit der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin, der „outreach gGmbH – Projekt Network“ und dem gemeinnützigen Verein PUMA e.V. mit seinem „Medienzentrum Clip“ (c/o autofocus Videowerkstatt e.V., Lausitzer Str. 10,
D-10999 Berlin), veranstaltet. Puma e.V. ist im Vereinsregister Nr. 10027 Nz beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen.