Der Einsendeschluss für das REC-Filmfestival 2018 ist am 30. Juni 2018.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Eingereicht werden können Filme von jungen Filmemachern bis 27 Jahren. Alle Genres, Themen und Filmlängen sind zugelassen.
  • Die Filmanmeldung muss über das Portal  filmfestivals4you  erfolgen. (Dort können auch für andere Jugendfilmfestivals Filme eingereicht werden.)
  • Die Videos müssen als Download zur Verfügung stehen.  Ein Link ohne Download-Möglichkeit genügt nicht,  Youtube (ohne eingeschränkte Rechte) wird akzeptiert.
    (Wir bieten auch einen Link für den Upload von Videos an, siehe unten. Einsendung von DVDs und BluRays auf Anfrage.)
  • Files zum Download sollten im HD-Standard (1080p, 1080i oder 720p) im h264-Codec eingereicht werden und nicht größer als  100 MByte pro Filmminute sein.
  • Download-Links müssen bis zum Ende des Festivals gültig sein.
  • Der Download muss direkt (ggf. mit Passwort) möglich sein, d.h., die Downloadmöglichkeit darf nicht an eine Registrierung des REC-Filmfestivals bei einem Dienstleistungsanbieter (z.B. Dropbox) gebunden sein.

Und hier die Teilnahmebedingungen im einzelnen:

Teilnahmebedingungen
Reglement 2018
Das REC Internationales Junges Filmfestival findet vom 19. – 23. September 2018 statt.
Wir laden alle jungen Filmemacher/innen ein, ihre Arbeiten zum Festival anzumelden. Das Festival ist ein Nachwuchswettbewerb für Arbeiten einer jungen Filmemacher-Generation von Schülern, Jugendlichen und Studenten im Alter von 16 bis 27 Jahren.
Das Festival besteht aus einem internationalen Wettbewerb. Eine Jury wird während des Festivals drei Filme mit den „Medien Clips“ auszeichnen.
Wir suchen neue Filme aller Genres, Längen und Formate: Experimental-, Dokumentar-, Animation- oder Spielfilm, Kurz- oder Langfilm.
Das Festival will Arbeiten zeigen, die einfallsreich, ungewöhnlich, humorvoll, provokativ und eigenwillig sind. Die Festivalsprachen sind Deutsch/Englisch.
Teilnehmen können SchülerInnen, Jugendliche und StudentInnen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die allein oder in einer Gruppe Filme hergestellt haben; entscheidend ist das Alter der Filmemacher im Entstehungsjahr der Filme. Jeder Teilnehmer kann eine oder mehrere Arbeiten einreichen.
Die Themen und Längen können frei gewählt werden. Alle Arbeiten müssen nach dem 01. Januar 2016 fertig gestellt sein. Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben. Die Film-Einreichung muss als Download erfolgen (DVD und BluRay auf Anfrage).
Ist die Originalsprache des Films nicht Englisch oder Deutsch, sollte die Sichtungskopie in einer dieser beiden Sprachen untertitelt sein. Andernfalls bitte eine englische Dialogliste beilegen. Alle Filme werden von einer unabhängigen Vorauswahl-Jury gesichtet, die das Wettbewerbsprogramm des Festivals zusammenstellt. Bei der Auswahl stehen nicht technische Perfektion, sondern Originalität und Eigenständigkeit von Idee und filmischer Umsetzung im Vordergrund.
Die eingereichten Filme werden für die Jurybewertung zwei Altersgruppen zugeordnet:
16 – 20 und 21 bis 27 Jahre. Die Präsentation der ausgewählten Filme erfolgt in einzelnen Programmblöcken, die nicht nach Altersgruppen zusammengestellt sind.

Jury und Preise
Eine unabhängige Festival-Jury wird während des Festivals die „Medien Clips“ vergeben. Bei allen Entscheidungen wird die Jury die Altersgruppen berücksichtigen.
Die Entscheidungen der Vorauswahl-Jury und der Festival-Jury sind nicht anfechtbar und werden allen Teilnehmern ausschließlich per E-Mail mitgeteilt, sofern sie nicht persönlich anwesend sind. Geldpreise werden jedoch nur ausgezahlt, wenn die prämierten Filmemacher (bei zumutbarem Aufwand an Reisezeit und -kosten) auf dem Festival anwesend sind.

Die Anmeldung
Die Anmeldung ist online ab November 2017 möglich und erfolgt über das Portal filmfestivals4you. Der Anmeldebogen ist online auszufüllen und, sofern die Sichtungskopien per Post dem Festival zugesendet werden, ausgedruckt und unterschrieben jedem angemeldeten Film beizulegen. Mit der Anmeldung erklärt der Filmemacher, dass er uneingeschränkt alle Rechte am Film besitzt. Einschränkungen müssen angegeben werden. Der Einreicher stimmt Veröffentlichung der Daten (z.B. Festival-Katalog/-Programm) und ggf. eines Filmausschnitts zu Werbezwecken (z.B. Festival-Trailer)  zu.

Sichtungskopien und Uploads
Die Sichtungskopien müssen zusammen mit dem offiziellen Anmeldebogen, sowie optionalen Begleitmaterialien (z.B. Texte zum Inhalt und zur Entstehung des Films, Szenen-Fotos auf CD) bis zum 30. Juni 2018 (Einsendeschluss) beim Festival eintreffen, oder zum Download bereitstehen. Bei Downloads benötigen wir zum Sichten die Files in den Formaten mpeg4, bzw. h264. (Bitte keine Gigabyte-Monster, d.h. der File sollte nicht größer sein als 100 MB pro Filmminute. Falls der Film für das Programm ausgewählt wird und wir eine höhere Auflösung benötigen, melden wir uns.)
Download-Links müssen bis zum Ende des Festivals gültig sein. Ein Link ohne Download-Möglichkeit genügt nicht,  Youtube (ohne eingeschränkte Rechte) wird akzeptiert. Der Download muss direkt (ggf. mit Passwort) möglich sein, d.h., die Downloadmöglichkeit darf nicht an eine Registrierung des REC-Filmfestivals bei einem Dienstleistungsanbieter (z.B. Dropbox) gebunden sein.
Alternativ bieten wir hier einen Upload an (maximale Dateigröße: 2 GB):
https://www.hidrive.strato.com/upl/uFjELBQR
(Achtung: Während des Uploads gibt es keine Rückmeldung vom Server, d.h., den Upload einstarten, den Browser nicht schließen und dann abwarten. Je nach Dateigröße und Geschwindigkeit der Internetverbindung kann das eine Weile dauern. Erst wenn der Upload abgeschlossen ist, gibt es eine Bestätigung.)

Angaben im Anmeldebogen

Die bei der Anmeldung gemachten Angaben zum Programmtext werden für den Festivalkatalog verwendet. Der Text darf eine maximale Länge von 1100 Zeichen haben. Die Katalogredaktion behält sich eine Kürzung oder redaktionelle Bearbeitung vor.
Alle bei der Anmeldung eines Films gemachten Angaben, wie z.B. zum Jahr der Entstehung sowie zum Geburtsjahr / Alter der beteiligten Personen, müssen wahrheitsgemäß sein. Mit der Anmeldung und Unterschrift wird das Reglement des Festivals anerkannt.
Bei nicht wahrheitsgemäß gemachten Angaben im Anmeldebogen – insbesondere zum Entstehungsjahr des Films und zum Geburtsjahr der Beteiligten- kann die Auswahl / Nominierung für das Festival und ggf. eine durch die Jury erfolgte Auszeichnung widerrufen werden. Diese Entscheidung wird vom Veranstalter und Trägerverein des Festivals getroffen und ist nicht anfechtbar.

Die Postanschrift:
REC Filmfestival Berlin
c/o Medienzentrum Clip
Postfach 303248
D-10729 Berlin

Hin- und Rückversand
Die Kosten für den Versand aller Film- und Sichtungsmaterialien nach Berlin trägt der Einsender.
Alle Einsendungen aus Ländern außerhalb der EU müssen auf der Verpackung mit der Zollerklärung „Vorübergehende Verwendung. Nur für kulturelle Zwecke, Sendung hat keinen Handelswert“ versehen sein.
Sichtungskopien werden nur dann zurückgesandt, wenn ein adressierter Rückumschlag mit ausreichend Porto in Briefmarken beigelegt wurde.

Übernachtungsservice für Festivalbesucher
Ein Übernachtungsservice für Festivalbesucher ist bei der Vermittlung von Übernachtungsplätzen behilflich. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Übernachtungskategorie.

Veranstalter und Träger des Festivals:
Das REC Filmfestival wird gemeinsam mit der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin, der „outreach gGmbH – Projekt Network“ und dem gemeinnützigen Verein PUMA e.V. mit seinem „Medienzentrum Clip“ (c/o autofocus Videowerkstatt e.V., Lausitzer Str. 10,
D-10999 Berlin), veranstaltet. Puma e.V. ist im Vereinsregister Nr. 10027 Nz beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen.